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AuslandskrankenversicherungSie übernimmt für die vereinbarte Reisezeit die Kosten für den vereinbarten Versicherungsschutz. Obwohl durch die Werbung oft der Eindruck entsteht, dass alle Kosten übernommen würden, ist das nicht der Fall. Es werden die Kosten übernommen, die durch die Versicherungsbedingungen geregelt sind. Es gibt da einige Klauseln, die immer wieder für Auseinandersetzungen (auch gerichtliche) zwischen Versicherer und Kunden sorgen. Üblich ist eine Reise-Krankenpolice, die für alle Aufenthalte im Ausland bis zu 6 Wochen gilt. Es gibt aber auch anderen Policen, die für länger geplante Reisen Versicherungsschutz bietet. Der Beitrag gilt pro Person, es sei denn, er handelt sich um eine sogenannte Familien-Police mit Pauschal-Beitrag für die gesamte Familie. Die Policen stellen im Prinzip immer darauf ab, dass nur das medizinisch Notwendige (ambulant, stationär, Zahn) erstattet wird. Eben eine Grund-Versorgung vor Ort am Reiseort. Der Reisende dagegen möchte natürlich auch am Reiseort am liebsten eine Gesundheitsversorgung wie zu Hause und die Kosten dafür eben über eine Reise-Krankenversicherung erstattet. Die Auslandskrankenversicherung ist ein "Muß". Und genau so ein "Muß" ist es, sich die Versicherungs-Bedingungen durchzulesen und sich Unverständliches vom Verkäufer oder vom Versicherer erklären zu lassen - und zwar vor der Reise. zur Info: Enthalten ist Reisekrankheitsschtzutz bei vielen Anbietern privater Krankenversicherungen
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