|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
ReiseversicherungWelche Arten von Reiseversicherungen gibt es?ReiserücktrittsversicherungWas für Eigenschaften sollte eine Reiserücktrittsversicherung besitzen?
Unter welchen Voraussetzungen ist der Reiserücktritt versichert?Anerkannte Gründe von Versicherungsunternehmen für einen Rücktritt von einer Reise:
Voraussetzung für den Reiserücktritt ist jedoch unbedingt, das die Fortsetzung der Reise als nicht mehr zumutbar angesehen wird. Somit reicht z.B. eine einfache Schwangerschaft, die während des Urlaubs festgestellt wird, nicht zum Rücktritt aus, es müssen schon Komplikationen hinzukommen, die einen Reiserücktritt rechtfertigen. Die Versicherung leistet jedoch in folgenden Fällen nicht:
Vor einem Reiseantritt übernimmt die Versicherung die Kosten für die Entschädigung, die ein Reiseveranstalter für einen Rücktritt verlangt. Diese Kosten steigen stark an um so näher der Reiseantrittstermin rückt. Deswegen schreiben Reiserücktrittsversicherungen meistens vor in welchem Zeitraum vor Antritt der Reise, die Reiseversicherung abgeschlossen sein muss, damit die Rücktrittskosten ersetzt werden. Nach dem Reiseantritt übernimmt das Versicherungsunternehmen die Kosten, die bei einer vorzeitigen Beendigung der Reise, entstehen würden z.B. Kosten für einen vorzeitigen Rückflug. Wenn sie aus Krankheitsgründen Ihre Reise unplanmäßig verlängern müssen, zahlt die Versicherungsgesellschaft die zusätzlich anfallende Unterkunfts- und Verpflegungskosten. Die nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen aufgrund einer vorzeitigen Abreise werden dagegen nicht erstattet! Die Leistungen der Versicherung wird jedoch durch einen Eigenleistung eingeschränkt: In den meisten Fällen muss bei Reiserücktritt jeder Versicherte 25 % selbst bezahlen. Erfolgt der Reiserücktritt aufgrund von Krankheit, müssen 20% der Reiserücktrittskosten vom Reisenden aufgebracht werden. Was muss man im Schadensfalle tun?Wenn es zu einem Schaden kommt, für den Ihre Reiserücktrittsversicherung eintreten soll, müssen Sie unbedingt die folgenden Regeln beachten, damit der Versicherer nicht von seiner Leistung frei wird: Jeden Schadensfall sofort dem Versicherer melden und nicht erst nach Ihrer Rückkehr aus dem Urlaub! Teilen Sie Ihre Versicherung alle Umstände mit, die für Ihrer vorzeitigen Abreise maßgeblich sind, möglicherweise müssen Sie der Versicherung weitere Auskünfte erteilen, dem Versicherer eigene Untersuchungen gestatten, die Ihre Umstände aufklären und gegebenenfalls Ärzte von der Schweigepflicht entbinden. Bei Abwicklung Ihres Reiserücktritts, müssen Sie darauf achten, dass der Schaden, den die Versicherung zu begleichen hat, so niedrig wie möglich gehalten wird. Weigert sich die Versicherung den Schaden zu ersetzen, können Sie bis zu 6 Monaten danach beim zuständigen Gericht Klage einreichen. Wenn Sie diese Frist versäumen, wird das Versicherungsunternehmen von seiner Leistung frei. Wann sollte man eine Reiserücktrittsversicherung abschließen?Die Reiserücktrittsversicherungen zeichnen sich durch hohe Versicherungsbeiträge aus. Die Versicherung übernimmt die Kosten für eine nicht angetretene Reise nur in eng abgegrenzten Fällen. Zudem müssen zusätzliche Versicherungen gegen den Ausfall von Reiseleistungen, die der Reisende wegen vorzeitiger Abreise nicht wahrnimmt, abgeschlossen werden. Insgesamt ist somit der Nutzen solcher Versicherungen mit Vorsicht zu betrachten und mit den Kosten, die ein eventueller Reiserücktritt verursachen könnte, abzuwägen. Dabei ist auch das individuelle Risiko des Reisenden für einen Reiserücktritt in die Betrachtung einzubeziehen (z.B. kranke Familienangehörige, die vielleicht während des Urlaubs versterben könnten). |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||